Impressum & AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ferienhaus „Tipi“ – Naturzeit Odenwald
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung des Ferienhauses „Tipi“ durch Naturzeit Odenwald.
Vermieter ist:
Naturzeit Odenwald
Marcel & Caroline Ernst
Schwarzkittelpfad 73
69429 Waldbrunn
Deutschland
Kontakt:
E-Mail:
info@naturzeit-odenwald.de
Der Mietvertrag kommt zwischen dem Vermieter und der in der Buchungsbestätigung genannten Person (Mieter) zustande.
Mit Abschluss der Buchung erkennt der Mieter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die für das Ferienhaus geltende Hausordnung an, soweit diese wirksam in den Vertrag einbezogen wurde.
2. Buchung und Vertragsschluss
Eine Buchungsanfrage stellt zunächst ein Angebot des Mieters auf Abschluss eines Mietvertrages dar.
Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Buchung ausdrücklich bestätigt. Die Buchungsbestätigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
Der Vermieter behält sich vor, eine Buchungsanfrage innerhalb von 48 Stunden abzulehnen. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Bestätigung, kommt kein Mietvertrag zustande.
3. Anreise und Abreise
Die reguläre Anreise ist am vereinbarten Anreisetag ab 14:00 Uhr möglich.
Die Abreise hat am vereinbarten Abreisetag bis spätestens 12:00 Uhr zu erfolgen.
Die genannten Zeiten gelten auch bei individuell vereinbarten An- und Abreisetagen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Abweichende An- oder Abreisezeiten können nach vorheriger Absprache vereinbart werden.
Eine verspätete Abreise kann, sofern sie nicht vorher vereinbart wurde, zu einer angemessenen zusätzlichen Vergütung führen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Vermieters bleiben unberührt.
Sollte der Mieter am Anreisetag nicht erscheinen, ohne den Vermieter über die Verspätung zu informieren, gelten die gesetzlichen Regelungen. Eine vorzeitige Abreise durch den Mieter führt grundsätzlich nicht zu einer anteiligen Erstattung des Mietpreises, sofern der Vermieter die vorzeitige Beendigung nicht zu vertreten hat und keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
4. Nutzung des Ferienhauses
Das Ferienhaus darf grundsätzlich nur von den Personen genutzt werden, die in der Buchung angegeben wurden.
Eine Nutzung durch zusätzliche Personen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet. Für zusätzliche Personen kann ein angemessenes zusätzliches Entgelt berechnet werden.
Eine entgeltliche oder unentgeltliche Untervermietung sowie die Überlassung des Ferienhauses an nicht angemeldete Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
Der Mieter verpflichtet sich, die Unterkunft ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck zu nutzen und Rücksicht auf Nachbarn, andere Gäste und die Umgebung zu nehmen.
Bei erheblichen oder wiederholten Vertragsverstößen kann der Vermieter das Mietverhältnis nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen.
5. Haustiere
Die Mitnahme von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet.
Ausnahmen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.
6. Sonderwünsche und Nebenabreden
Sonderwünsche können nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Nebenabreden und besondere Vereinbarungen sollten aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform, insbesondere per E-Mail, bestätigt werden.
7. Mietpreis und Zahlung
Der vereinbarte Mietpreis ergibt sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.
Sofern zusätzlich eine Gästetaxe, Kurtaxe, Energiepauschale oder sonstige gesetzlich oder vertraglich zulässige Kosten anfallen, werden diese in der Buchungsbestätigung bzw. vor Vertragsschluss ausgewiesen.
Die Abrechnung erfolgt nach dem Aufenthalt, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
Der Rechnungsbetrag ist sofort zu bezahlen.
Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.
Die Nebenkosten können insbesondere Kosten für Wasser, Abwasser, Müllentsorgung und Energieverbrauch umfassen, soweit diese nicht bereits im vereinbarten Mietpreis enthalten sind.
8. Rücktritt des Mieters / Stornierung
Eine Stornierung durch den Mieter muss in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen.
Maßgeblich für die Einhaltung der jeweiligen Frist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Bei einer Stornierung kann der Vermieter, soweit gesetzlich zulässig, eine angemessene Entschädigung verlangen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Für die Stornierung gelten folgende Pauschalen:
- bis 45 Tage vor Anreise: 0 % des vereinbarten Basis-Mietpreises
- 44 bis 15 Tage vor Anreise: 50 % des vereinbarten Basis-Mietpreises
- ab 14 Tage vor Anreise sowie bei Nichtanreise: 90 % des vereinbarten Basis-Mietpreises
Bereits geleistete Zahlungen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Stornokosten und gegebenenfalls bereits angefallener Kosten abgerechnet.
Dem Mieter bleibt es unbenommen, einen Ersatzmieter zu benennen. Voraussetzung ist, dass die Ersatzperson die Unterkunft zu den vereinbarten Bedingungen übernimmt und der Vermieter der Übernahme zustimmt, soweit eine Zustimmung gesetzlich erforderlich ist.
Eine individuelle abweichende Stornoregelung kann vereinbart werden und bedarf der Bestätigung durch den Vermieter.
9. Gesetzliche Rechte bei Mängeln
Sollten während des Aufenthalts Mängel oder Beeinträchtigungen auftreten, ist der Mieter verpflichtet, diese dem Vermieter möglichst unverzüglich mitzuteilen.
Dem Vermieter ist grundsätzlich Gelegenheit zu geben, einen gemeldeten Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und, soweit möglich und zumutbar, zu beseitigen.
Die gesetzlichen Rechte des Mieters bei Mängeln und Pflichtverletzungen bleiben unberührt.
Bei bei der Ankunft erkennbaren Schäden oder Mängeln sollte der Mieter diese möglichst unmittelbar nach Feststellung melden, damit eine Zuordnung zu einem bereits vorhandenen Zustand möglich ist.
10. Pflichten des Mieters und sorgfältiger Umgang
Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienhaus, das Inventar, die Außenanlagen und sonstige zur Verfügung gestellte Gegenstände pfleglich zu behandeln.
Entstandene Schäden sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er selbst, mitreisende Personen oder von ihm eingeladene Gäste schuldhaft verursacht haben.
Normale Abnutzung und vertragsgemäßer Gebrauch gelten nicht als Schaden.
Beim Verlassen des Ferienhauses sind Türen und Fenster ordnungsgemäß zu schließen. Fenster dürfen nur nach den Vorgaben des Vermieters bzw. der Hausordnung gekippt bleiben.
11. Abreise und Reinigung
Das Ferienhaus ist am Abreisetag bis spätestens 12:00 Uhr zu verlassen.
Persönliche Gegenstände sind vollständig mitzunehmen.
Geschirr und Küchenutensilien sind sauber und abgewaschen in den dafür vorgesehenen Schränken zu verstauen.
Backofen, Kühlschrank und Spülmaschine sind leer und sauber zu hinterlassen.
Der Hausmüll ist entsprechend den am Ferienhaus bzw. von der zuständigen Gemeinde vorgegebenen Regelungen zu entsorgen.
Das Ferienhaus ist grundsätzlich in einem ordentlichen und besenreinen Zustand zu hinterlassen, sofern keine abweichende Endreinigung vereinbart wurde.
Eine über die vereinbarte bzw. übliche Reinigung hinausgehende erhebliche Verschmutzung kann dem Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften in Rechnung gestellt werden.
12. WLAN und Internetzugang
Während des Aufenthalts kann dem Mieter ein WLAN-Zugang zur Verfügung gestellt werden.
Ein Anspruch auf eine jederzeit störungsfreie oder bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit besteht nicht.
Der Mieter verpflichtet sich, den Internetzugang ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften zu nutzen.
Insbesondere dürfen über den Internetzugang keine rechtswidrigen Inhalte abgerufen, verbreitet oder zum Download angeboten werden.
Der Mieter haftet für von ihm schuldhaft verursachte Schäden und rechtswidrige Nutzungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
13. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
Eine Haftung für Beeinträchtigungen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Vermieters liegen, insbesondere aufgrund von höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Maßnahmen oder nicht vom Vermieter zu vertretenden Versorgungsstörungen, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Dies gilt insbesondere für vorübergehende Strom-, Wasser-, Internet- oder sonstige Versorgungsunterbrechungen, soweit der Vermieter diese nicht zu vertreten hat.
Die Nutzung von Geräten, Möbeln, Außenanlagen, Grillstellen und sonstigen Einrichtungen erfolgt unter Beachtung der jeweiligen Sicherheits- und Nutzungshinweise.
Die gesetzlichen Haftungsregelungen, insbesondere für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, bleiben unberührt.
14. Persönliche Gegenstände
Für mitgebrachte persönliche Gegenstände des Mieters haftet der Vermieter nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, persönliche Wertgegenstände und sonstige Gegenstände angemessen zu sichern.
15. Schäden und Versicherung
Für Schäden, die der Mieter, seine Mitreisenden oder von ihm eingeladene Personen schuldhaft am Ferienhaus, Inventar, Mobiliar, den Außenanlagen oder sonstigen Einrichtungen verursachen, gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
Besteht eine private Haftpflichtversicherung, wird dem Mieter empfohlen, einen entsprechenden Schaden unverzüglich seiner Versicherung zu melden.
Eine Verpflichtung zur Herausgabe von Versicherungsdaten besteht nur, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage oder eine entsprechende Vereinbarung besteht.
16. Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter kann vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurücktreten oder den Vertrag kündigen, wenn die Durchführung des Aufenthalts aufgrund von Umständen, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen, dauerhaft oder für den vereinbarten Zeitraum unmöglich oder unzumutbar wird.
In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften erstattet.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Nach Beginn des Aufenthalts kann eine Kündigung insbesondere bei erheblichen Vertragsverletzungen oder nachhaltigen Störungen anderer Gäste oder Nachbarn nach den gesetzlichen Vorschriften erfolgen.
17. Hausordnung
Soweit für das Ferienhaus eine gesonderte Hausordnung besteht, ist diese Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung, sofern sie dem Mieter vor oder spätestens bei Vertragsschluss wirksam zur Verfügung gestellt und in den Vertrag einbezogen wurde.
Die Hausordnung dient insbesondere dem Schutz der Unterkunft, der Sicherheit und einem rücksichtsvollen Zusammenleben.
18. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Mieters werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Vermieters.
19. Widerrufsrecht
Bei Verträgen über Beherbergungsleistungen zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, für die ein bestimmter Termin oder Zeitraum vereinbart ist, besteht nach den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich kein Widerrufsrecht für Verbraucher.
Dies gilt insbesondere für verbindlich gebuchte Übernachtungsleistungen mit einem konkreten Reisezeitraum. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB sieht hierfür eine entsprechende Ausnahme vom Widerrufsrecht vor.
Gesetzliche Rechte des Mieters bleiben unberührt.
20. Verbraucherschlichtung
Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
Die gesetzlichen Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bleiben unberührt.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht eine Informationspflicht darüber, ob ein Unternehmer bereit oder verpflichtet ist, an einem Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen.
21. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
22. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Eine abweichende Gerichtsstandsvereinbarung wird nur getroffen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Insbesondere gegenüber Verbrauchern wird kein Gerichtsstand ausschließlich am Sitz des Vermieters vereinbart, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich nicht zulässig ist.
23. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit eine ergänzende Vereinbarung erforderlich ist, soll eine wirksame Regelung getroffen werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Fotos, Grundrisse und Beschreibungen des Ferienhauses dienen der Darstellung des Mietobjekts. Abweichungen in Ausstattung oder Einrichtung sind möglich, sofern dadurch der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Stand: 23.08.26
